Handels- und Gesellschaftsrecht
- Registrierungspflicht spätestens ab dem 1. Januar 2024
- Ein Gesellschafterbeschluss zur Errichtung eines Beirats- oder Aufsichtsrates in einer GmbH bedarf nur dann einer notariellen Beurkundung und einer Eintragung im Handelsregister, wenn die Satzung keine Öffnungsklausel enthält
- Reduzierte Anforderung an eine „positive Fortführungsprognose“ bei Start-ups
- Persönliche Geschäftsführer-Haftung trotz D&O-Versicherung
- Gesellschafterbeschluss zur Errichtung eines Beirats- oder Aufsichtsrates in einer GmbH ist notariell zu beurkunden
- Persönliche Haftung des Geschäftsführers bei Eigenverwaltung
- Gesellschaftsrechtliche Konsequenzen des „Brexit“
- Unwirksamkeit der nachträglichen Einrichtung eines Aufsichts- oder Beirates bei der GmbH
- unzulässiger Verzicht auf die Einhaltung von Form- und Fristvorschriften durch rechtsgeschäftlich Bevollmächtigte
- Vorsicht beim Beurkunden im Ausland