Compliance – auch ein bedeutsames Thema für den öffentlichen Sektor

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Dewaldt

11.09.2020

Compliance ist in aller Munde. Der Begriff umfasst die Einhaltung sämtlicher für das jeweilige Unternehmen relevanter gesetzlichen Pflichten, Vorschriften und Regeln, aber auch selbstentwickelter Richtlinien. Gerade große Unternehmen verfügen über teils umfangreiche Compliance-Programme. Eine Verpflichtung zur Einrichtung von Compliance-Programmen lässt sich dabei für Unternehmen u.a. aus §§ 91, 93 AktG sowie für Kreditinstitute aus dem KWG und dem WpHG ableiten.

Compliance ist jedoch nicht nur ein Thema für die Privatwirtschaft, sondern auch für den öffentlichen Sektor. Dies wird etwa im Hinblick auf den Public Corporate Governance Kodex des Bundes deutlich, der wesentliche Bestimmungen zur Leitung und Überwachung von Unternehmen enthält, an denen die Bundesrepublik beteiligt ist. Compliance betrifft über öffentliche Unternehmen hinaus auch die Verwaltung. Eine moderne Verwaltung bietet umfangreiche Leistungen für den Bürger an und orientiert sich an Maßstäben, die über die in Art. 20 Abs. 3 GG statuierte Bindung an Recht und Gesetz hinausgehen. Die Bindung an Recht und Gesetz macht Compliance-Programme dabei nicht entbehrlich. Korruptionsstraftaten, die das Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit der Verwaltung untergraben, kommen ebenso vor, wie Verstöße insbesondere gegen das Vergabe- oder Datenschutzrecht. Wenngleich die meisten Verstöße nicht auf Vorsatz, sondern auf Unwissen beruhen, ist es wichtig diesen im Vorfeld zu begegnen. Dies vermögen Compliance-Programme. 

Neben der Risikoanalyse zielen Compliance-Programme auf die Kontrolle- und Überwachung der Einhaltung der relevanten gesetzlichen Pflichten und anderweitig geltenden Regeln sowie deren Vermittlung und Kommunikation. Bestandteil eines Compliance-Programms können etwa Checklisten für einen bestimmten Ablauf von Vorgängen oder das Vier-Augen-Prinzip sein. Ein effektives Compliance-Programm führt dabei nicht zu einem – oftmals gefürchteten – Mehraufwand, sondern auf Dauer, aufgrund klarer Vorgaben und der Standardisierung von Abläufen, zur Effizienzsteigerung in der jeweiligen Behörde bzw. im öffentlichen Unternehmen.

Mit einem effektiven Compliance-Programm, basierend auf dem Grundsatz „Prevent, Detect and Respond“, werden Risiken erkannt und im besten Falle vermieden. Sollte es doch zu Schwierigkeiten kommen, kann auf den Compliance-Verstoß schnell und wirksam reagiert werden. Hierdurch kann insbesondere die Reputation des öffentlichen Unternehmens oder der Behörde gewahrt werden. Schließlich wurde alles unternommen, um den Compliance-Verstoß zu verhindern. Darüber hinaus kann ein Compliance-Programm zu einer Haftungsentlastung führen.

Ob bei der Etablierung, Verankerung von Compliance-Programmen oder der Kommunikation:

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