Behördliche Bescheide: Das richtige Rechtsmittel?

Rechtsanwalt Friege

01.06.2013

Sie haben eine Baugenehmigung beantragt und bekommen einen Bescheid, mit dem die Erteilung der Baugenehmigung abgelehnt wird. Sie sind damit nicht einverstanden. Welche Schritte müssen Sie unternehmen?

In der Regel müssen Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids ein Rechtsmittel einlegen. Früher war das fast immer der Widerspruch. Es reichte also ein Schreiben/Telefax an die Behörde, aus dem sich lediglich ergeben musste, dass Sie die Ablehnung des Bauantrags für fehlerhaft und rechtswidrig halten. Wenn dieses Schreiben innerhalb der Monatsfrist bei der Behörde eingegangen war, war die Frist gewahrt und die Ablehnung wurde nicht rechtskräftig.

Der Bürokratieabbau, der eigentlich alles einfacher machen soll, verkompliziert bisweilen manches. Inbesondere sind in zahlreichen Fällen die Widerspruchsverfahren abgeschafft worden, wobei dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Kommt die Ablehnung des Bauantrags von einer Thüringer Behörde, ist der Widerspruch nach wie vor der richtige Rechtsbehelf. Wollen Sie ein neues Haus oder einen neuen Gewerbebetrieb in Bayern bauen, müssen Sie hingegen gegen die Ablehnung des Bauantrags klagen. Ein Widerspruchsverfahren gibt es nicht mehr. Wird gleichwohl Widerspruch eingelegt, ist dieser unzulässig. Dies teilt Ihnen die Behörde meistens erst nach Ablauf der Monatsfrist mit, so dass dann auch die Klagefrist abgelaufen ist und auch eine (verfristete) Klage als unzulässig abgewiesen würde.

Behördliche Bescheide enthalten in der Regel eine Rechtsmittelbelehrung, aus der sich ergibt, welches Rechtsmittel eingelegt werden muss. Diese Belehrung muss man sich also in jedem Fall sorgfältig anschauen. Enthält der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung, gilt statt der Monatsfrist eine Jahresfrist für die Einlegung von Rechtsmitteln. Sie haben dann also ausreichend Zeit, zu klären, welches Rechtsmittel das richtige ist.

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