Vergaberecht

Das Vergaberecht hat in den letzten 10 bis 15 Jahren, nicht zuletzt infolge der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben und Entscheidungen des EuGH, an Bedeutung gewonnen. Vergaberechtliche Vorschriften müssen nicht nur alle öffentlichen Institutionen und deren Auftragnehmer beachten. Öffentliche Auftraggeber, die dem Vergaberecht unterworfen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen zum einen auch private Unternehmen sein. Zum anderen müssen Zuwendungsempfänger fast ausnahmslos durch entsprechende Regelungen in den Förderrichtlinien das Vergaberecht beachten.

Wir vertreten sowohl öffentliche Auftraggeber als auch umgekehrt Bieter bei der Durchführung von Vergabeverfahren. Dies betrifft insbesondere Bau- und Architekten- sowie Ingenieurverträge, aber auch diverse sonstige Dienstleistungsverträge (z. B. Abfall oder EDV). Unsere Tätigkeit umfasst dabei die verfahrensbegleitende Beratung sowie die Vertretung in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern sowie den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte bzw. des Bundesgerichtshofs.

Wenn wir verfahrensbegleitend für die Vergabestelle tätig werden, kann dies eine lediglich punktuelle Beratung bei bestimmten vergaberechtlich relevanten Fragestellungen beinhalten. Wir betreuen auf Wunsch Vergabestellen aber auch umfassend und wirken dann z.B. bei der Erarbeitung der öffentlichen Bekanntmachung, der Vergabeunterlagen einschließlich der Leistungsbeschreibung, der Festlegung der Eignungs- und Zuschlagskriterien, Bietergesprächen und der Angebotsauswertung mit.

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