Immobilienrecht

Die Flucht in die Sachwerte ist seit der Finanzkrise stark in Mode gekommen, wenngleich auch zuvor nicht gerade außer Mode gewesen. Immobilien haftet der Ruf nach Wertbeständigkeit und zwar nicht außerordentlicher, so doch aber auskömmlicher Rendite an, außerdem haben sie die beruhigende Eigenschaft, ein Sachwert zu sein, der tatsächlich vorhanden ist, nicht zuletzt deswegen ihr Name.

Immobilientransaktionen sind aufgrund der dabei in Rede stehenden Werte, und zwar sowohl auf Seiten der Immobilie als auch auf Seiten des dafür zu zahlenden Kaufpreises, komplexe Vorgänge nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht. Ein jeder arbeitet darauf hin, mindestens eine privat genutzte Immobilie zu besitzen, viele betrachten Immobilien zudem als Kapitalanlageobjekte, etwa um sie für ihre Nachkommen zu erhalten, eine beständige Rendite zu erwirtschaften oder nur um ggf. Steuern sparen zu können.

Geschäfte mit Immobilien betreffen regelmäßig Rechtsfragen ganz unterschiedlicher Art. Daher sind die sie betreffenden gesetzlichen Regelungen nicht geordnet an einem Ort, sondern in einer Vielzahl von Vorschriften zu finden, die sich jeweils mit dem zu regelnden Problemkreis befassen, etwa dem Kaufrecht, das zunächst nicht danach differenziert, ob nun ein Auto oder eine Immobilie gekauft wird, oder dem Wohnungseigentumsrecht, dem Erbbaurecht, oder profanen Dingen wie der Bestellung eines Wohnungsrechts, eines Geh- und Fahrtrechts oder im Zusammenhang mit der Finanzierung von Immobilien, den Grunddienstbarkeiten, insbesondere Grundschulden und Hypotheken.

Bei Immobilientransaktionen entsteht Beratungsbedarf bereits am Anfang, nämlich bei der Auswahl des Objekts, denn dessen rechtliche Verhältnisse – etwa im Grundbuch oder in Natur – spielen eine wesentliche Rolle bei der Frage, was in einem Vertrag geregelt werden muss und auch, mit wem. Wir beraten bei der Beurteilung der rechtlichen Lage einer Immobilie, bei den Möglichkeiten ihrer Vereinfachung, Auflösung oder Absicherung; bei der Gestaltung der sich daraus ergebenden Vertragsentwürfe, die so unterschiedlich sind, wie die Immobilien selbst auch.

Unsere Beratungsleistungen beginnen bei der Beratung und Erläuterung von einfachen Immobilienkaufverträgen für Privatleute, etwa dem Erwerbsvertrag für ein selbstgenutztes Eigenheim, bis hin zu komplexen Prüfungen für Bauträger und Immobilienentwickler, die die rechtliche Beurteilung der Vermietungssituation in komplexen Einkaufscentern bis 50000 qm Gewerbefläche umfassen.

Natürlich gehört zu unserem Beratungsangebot auch die Gestaltung und Überprüfung von notariellen Verträgen, das Anpassen solcher Verträge auf die konkreten Gegebenheiten vor Ort und das Lösen anderweitiger Rechtsprobleme, die sich beispielsweise aus der Bestellung von Erbbaupachtrechten, dem Vorhandensein von Geh- und Fahrtrechten, Betreiberdienstbarkeiten oder Betreibungsverbotsdienstbarkeiten, und sonstigen Belastungen des Grundbuchs ergeben. Wir beraten Sie beim Erwerb von Immobilien auch in Sonderfällen, etwa von einem Insolvenzverwalter oder aus der Zwangsversteigerung. Wir begleiten Zwangsversteigerungsverfahren für den betreibenden Gläubiger oder beraten Eigentümer von Immobilien in der Zwangs- oder Teilungsversteigerungen.

Selbstverständlich gehört zum Beratungsangebot auch die begleitende Beratung hinsichtlich aller Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilien stellen, beispielsweise den Fragen der Finanzierung, der (dienlichen) Sicherung von Darlehen im Grundbuch, der Aufteilung in Wohnungseigentum oder der Vereinigung von Wohnungseigentum zu einem Grundstück, der bis hin zu den sich möglicherweise aus dem jeweiligen Nachbarrecht ergebenden Rechtsproblemen.

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Wolfgang Bergerhoff

Rechtsanwalt Oliver Behre
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Arne Friege
Fachanwalt für Verwaltungsrecht