Handels- und Wirtschaftsrecht

Für den erfolgreichen Vertrieb eines Unternehmens ist regelmäßig eine Vielzahl von Verträgen erforderlich. Dazu gehören insbesondere allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen, wobei hierunter nicht nur gesonderte Klauselwerke verstanden werden, die im Geschäftsverkehr in der Regel einem schriftlichen Vertrag beigefügt werden, sondern auch eine Vielzahl von Verträgen oder Klauseln, von denen der Unternehmer glaubt, sie seien individuell ausgehandelte Verträge. Die strenge Gesetzgebung und die Rechtsprechung wenden die Vorschriften, die ursprünglich den Verbraucher schützen sollten, zunehmend auch im B2B-Verkehr an. Mit unserer umfassenden Expertise in diesem Bereich, bemühen wir uns bei der Gestaltung entsprechender allgemeiner Verkaufs- und Lieferbedingungen die berechtigten Interessen Ihres Unternehmens zu schützen, indem wir nachteilige gesetzliche Vorschriften – im Rahmen des rechtlich Zulässigen – zu Ihren Gunsten modifizieren.

Daneben beraten wir Sie bei der Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Vertragshändlerverträgen, Lieferverträgen, Rahmenverträgen etc. und sind Ihnen bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte aus solchen Verträgen im nationalen und internationalen Rechtsverkehr behilflich. Selbstverständlich sind wir auch der richtige Ansprechpartner, wenn es darum geht, allgemeine Verträge, wie z. B. Kauf-, Werk- und Beratungsverträge, maßgeschneidert zu entwerfen oder zu überprüfen. Unsere langjährige Erfahrung und Verhandlungstaktik, gepaart mit fundiertem juristischem Sachverstand, optimieren die Verhandlungserfolge und sind geeignet, Verhandlungssituationen zu entkrampfen.

Schließlich unterstützen wir Sie auch bei Kooperationen jeder Art, z. B. engeren Lieferbeziehungen, Forschungs- und Entwicklungskooperationen sowie Joint-Ventures. Dabei achten wir nicht nur darauf, dass interessengerechte Klauseln zur Eingehung der Kooperation, sondern auch Lösungswege geschaffen werden, falls die Kooperation wider Erwarten doch nicht funktioniert. Gerade derartige Regelungen werden in der Praxis nämlich vielfach vernachlässigt, da zu Beginn der Zusammenarbeit meist nur die Verwirklichung der gemeinsamen Idee im Vordergrund steht.

Falls einmal keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, vertreten wir als erfahrene Prozessanwälte Ihre Interessen natürlich auch in Prozessen vor (Schieds-)Gerichten.

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Bernhard Lisson

Rechtsanwalt Dr. Michael Klepsch
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Rechtsanwalt Sebastian Wild
Fachanwalt für Arbeitsrecht