Arbeitsrecht

Egal: Ob arbeiten, um zu leben oder leben, um zu arbeiten. Ein Arbeitsverhältnis stellt in der Regel einen zentralen Lebensbestandteil dar. In den verschiedenen Stationen des Arbeitslebens stehen wir Ihnen – egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – beratend  zur Seite.

Am Beginn eines Arbeitsverhältnisses stehen Fragen zur richtigen Formulierung der Stellenanzeige und Einstellung (z. B.  unzulässige Benachteiligung oder ordnungsgemäße Betriebsratsbeteiligung) und letztendlich die vollständige Vertragsgestaltung. Es folgt die zutreffende Umsetzung der vertraglichen Bedingungen (Arbeits- und/oder Tarifvertrag) mit allen denkbaren Ansprüchen, wie z. B. auf Vergütung, Versetzung, Umfang und Lage der Arbeitszeit etc.

Sobald Wahlen oder die tägliche Zusammenarbeit mit Betriebsräten anstehen, können Sie auf unsere reichhaltigen praktischen Erfahrungen zurückgreifen. Zahlreiche Betriebsvereinbarungen sind von uns im Laufe der Jahre erstellt oder geprüft worden. In vielen Einigungsstellenverfahren wurde eine vermittelnde Lösung verhandelt, die dem Betriebsfrieden zuträglich war.

In Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten entsteht im Arbeitsrecht Beratungsbedarf bei Unternehmensumstrukturierungen oder Unternehmens(teil)verkäufen. Diesen Bedarf decken wir in Zusammenarbeit mit unseren Gesellschaftsrechtlern ab. Arbeitsrechtlich sind dabei oft Verhandlungen mit Betriebsräten zu Interessenausgleichen und Sozialplänen sowie eventuell die Planung und Umsetzung von Kündigungen erforderlich. Ein Mittel zur Milderung der Schwierigkeiten kann einen Sanierungstarifvertrag darstellen, bei dessen Verhandlungen wir Sie ebenso gerne unterstützen, wie bei allgemeinen tariflichen Fragen oder Verhandlungen.

Sollten im alltäglichen Betriebsablauf unterschiedliche Auffassungen zu erforderlichen Leistungen entstehen, ist über die arbeitsrechtlichen Sanktionen, wie Ermahnung, Abmahnung oder gar Kündigung nachzudenken. Gleiches gilt in den Fällen häufiger Arbeitsunfähigkeiten. Notfalls müssen auch im Arbeitsrecht die Interessen der Beteiligten in Prozessen vertreten werden, wobei unser Ziel zunächst regelmäßig die Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten ist.

Gesondert zu betrachten sind die vertraglichen Stellungen von Führungskräften, Geschäftsführern oder Vorständen. Für sie bestehen oft Regelungen und Rechte, die einer gesonderten Betrachtung bedürfen. Gerne bieten wir dazu unsere Unterstützung an.

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Frank Halfpap
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Bert Krenzer
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Sebastian Wild
Fachanwalt für Arbeitsrecht