Rechtsanwalt Wolfgang Bergerhoff
Jahrgang 1961, Geburtsort Siegen
1980 bis 1985 Studium in Marburg
Referendariat beim Landgericht Darmstadt
1992 Zulassung als Rechtsanwalt
1992 Rechtsanwalt in der Sozietät Dr. Voller & Partner, Weimar
1993 Gründung der Sozietät Bergerhoff in Weimar mit den Rechtsanwälten Andreas Göritz und Frank-J. Krenzer
Fremdsprache: Englisch
Wolfgang Bergerhoff berät und vertritt Kreditinstitute im Bankvertrags- und Bankenhaftungsrecht. Er unterstützt seine Mandanten bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Kreditverträgen und der Verwertung von Kreditsicherheiten wie auch bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen vermeintlich fehlerhafter oder unzureichender Beratung. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Fragen des allgemeinen Zahlungsverkehrs und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Bank-verträgen aller Art. In Einzelfällen berät und vertritt Herr Bergerhoff auch Bankkunden im Bereich des Kapitalmarkt- und Haftungsrechts.
Im Bereich des Baurechts ist Wolfgang Bergerhoff vor allem für Architektur- und Ingenieurbüros tätig. Ob bei Hochbauprojekten, der Planung und Errichtung von Straßen und Brücken oder auf dem Sektor des Spezialingenieurbaus (Schiffsschleusen, Talsperren, Bergwerke), Herr Bergerhoff berät bei der Vertragsgestaltung ebenso wie bei rechtlichen Problemen in der Planungs- und Bauphase, auch und insbesondere in Zusammenhang mit der HOAI. Für einen der großen Haftpflichtversicherer ist er seit über 15 Jahren mit der Abwehr von Mängel- und Haftungsansprüchen befasst.
Wolfgang Bergerhoff engagiert sich als Arbeitsgemeinschaftsleiter bei der Juristenausbildung in Thüringen für das zweite Staatsexamen. Er ist Mitglied der DAV-Arbeitsgemeinschaften für Baurecht sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht, über mehrere Jahre war er Vorsitzender des Weimarer Anwaltvereins und Mitglied des Thüringer Anwaltsgerichtshofs. Er ist in verschiedenen Verbänden und Vereinigungen in Weimar und der Region aktiv.