Der Gesetzesentwurf zur Novellierung des BauGB (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung) wurde am 04.09.2024 im Kabinett beschlossen und ist nach dem „Ampel“-Aus und den Neuwahlen in der sprichwörtlichen „Warteschleife“. Dass eine Novellierung des BauGB, in welcher Form auch immer, kommt, dürfte sicher sein. Zu groß ist der Druck auf dem Wohnungsmarkt.
Kern des Gesetzentwurfs war entsprechend die Einführung eines neuen § 246e BauGB. Dieser sah vor, dass in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt von Regelungen des BauGB oder von aufgrund des BauGB erlassen Vorschriften in erforderlichem Umfang mit Zustimmung der Gemeinde abgewichen werden kann, wenn die Abweichung unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und einem der folgenden Vorhaben dient:
– die Errichtung eines Wohnzwecken dienenden Gebäudes mit mindestens sechs Wohnungen,
– die Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines zulässigerweise errichteten, Wohnzwecken dienenden Gebäudes, wenn hierdurch neue Wohnungen geschaffen werden oder vorhandener Wohnraum wieder nutzbar wird, oder
– die Nutzungsänderung einer zulässigerweise errichteten baulichen Anlage zu Wohnzwecken, einschließlich einer erforderlichen Änderung oder Erneuerung.
Auch sollte u.a. die Aufstockung von Gebäuden ohne Änderung des Bebauungsplanes ermöglicht werden, die Aufstellung von Bebauungsplänen – die sich häufig über Jahre hinziehen – beschleunigt werden.
Viel Zustimmung fand, dass der Umfang des Umweltberichts auf einen angemessenen Umfang im Verhältnis zur Begründung des Bebauungsplans beschränkt werden sollte, die Prüftiefe auf diejenigen Belange, die tatsächlich auf der abstrakten Planebene bewertbar sind, konzentriert werden sollte. Daneben sollte die Digitalisierung vorangetrieben, ein Gebäudetyp-E eingeführt werden. Auch letzteres zielte auf den angespannten Wohnungsmarkt.
Planen, Genehmigen, Bauen und Betreiben sollte schneller und effizienter werden, Bürokratie abgebaut werden. Ehrenwerte Ziele, denen sich sicher auch die neu zu erwartende Koalition aus CDU/CSU und SPD widmen wird.