Seit dem 01.01.2014 gelten die folgenden Schwellenwerte für EU-weite Ausschreibungen:
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge staatlicher Vergabestellen: von 130.000 EUR auf 134.000 EUR;
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger Vergabestellen: von 200.000 EUR auf 207.000 EUR;
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern und für Aufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit: von 400.000 EUR auf 414.000 EUR;
- Bauaufträge: von 5.000.000 EUR auf 5.186.000 EUR.
Es handelt sich dabei um Nettobeträge ohne Umsatzsteuer.