Kündigung des Bauvertrages

Bei VOB/B‑Verträgen kann der Auftraggeber (AG) nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B den Vertrag mit dem Auftragnehmer (AN) außerordentlich bzw. aus wichtigem Grund kündigen, wenn der AN, der AG oder ein anderer Gläubiger das Insolvenzverfahren über das Vermögen des AN...

Mängelanzeige per E-Mail nicht ausreichend!

Ist bei einem Bauvertrag die VOB/B wirksam vereinbart, beträgt die Verjährungsfrist für Mängel grundsätzlich 4 Jahre. Wird innerhalb dieser Frist ein Mangel schriftlich gerügt und die Mängelbeseitigung verlangt, endet die Gewährleistungsfrist für diesen Mangel zwei...