Ein Gesellschafterbeschluss zur Errichtung eines Beirats- oder Aufsichtsrates in einer GmbH bedarf nur dann einer notariellen Beurkundung und einer Eintragung im Handelsregister, wenn die Satzung keine Öffnungsklausel enthält

Wie in einem älteren Beitrag berichtet, hatte das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 19.11.2017 (Az.: 21 U 76/15) entschieden, dass die Einrichtung eines mit Organkompetenzen ausgestattenden Aufsichts- oder Beirates bei einer GmbH eine tiefgreifende Änderung der...