Sanierungsgebiets-Bescheinigung gem. § 7 h Abs. 2 Satz 1 EStG

Dr. Michael Klepsch

20.11.2014

Mit Urteil vom 06.05.2014 (Az.: IX R 15/13) hat der BFH nochmals ausdrücklich festgestellt, dass die Sanierungsgebiets-Bescheinigung gemäß § 7 h Abs. 2 Satz 1 EStG (dass sich ein Gebäude im Sanierungsgebiet befindet und damit eine erhöhte AfA angesetzt werden kann) „objektbezogen“ sei. Als Objekt gelten dabei alle Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Einheiten darstellen.

Im entschiedenen Fall hatte ein Bauträger, dem eine entsprechende Sanierungsgebiets-Bescheinigung für ein Gebäude vorlag, in dem betroffenen Gebäude das zunächst noch nicht ausgebaute Dachgeschoss im Zuge der Sanierung ausgebaut und dort eine zusätzliche Wohnung errichtet. Das Finanzamt hat für die neu errichtete Dachgeschosswohnung jedoch die erhöhte AfA gem. § 7 EStG verwehrt, da es sich insoweit um ein „neues Gebäudeteil“ handele. Dies hat der BFH ausdrücklich bestätigt und dabei ausgeführt, dass die Sanierungsgebiets-Bescheinigung gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 EStG stets „objektbogen“ sei. Zwar habe sich die vorliegende Sanierungsgebiets-Bescheinigung grundsätzlich auf das Gesamtgebäude bezogen. Zum damaligen Zeitpunkt existierte jedoch die Dachgeschosswohnung noch nicht, sodass sie von der Sanierungsgebiets-Bescheinigung auch nicht mit erfasst werden könne.

Diese Entscheidung des BFH verdeutlicht, dass stets genau auf den Inhalt der entsprechenden Bescheinigung geachtet werden muss, da eventuelle Fehler hierbei nicht (mehr) vor den Finanzbehörden bzw. -gerichten geltend gemacht werden können.

Kommentare sind geschlossen.

Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.