Produkthaftungsrecht

Die Vorschriften des Produkthaftungsrechts sind weitreichend und streng – insbesondere das im Jahr 2011 novellierte Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) erlegt den Unternehmen umfassende Prüfungs- und Überwachungspflichten auf. Bei deren Verletzung haben die Behörden weitreichende Eingriffsmöglichkeiten in die Unternehmen – im Extremfall sogar bis zur vorübergehenden Betriebsschließung.

Bergerhoff Rechtsanwälte unterstützen vor allem mittelständische Unternehmen in folgenden Gebieten des Produkthaftungsrechts:

  • Rechtsfragen der Qualitätssicherung – Bereits bei der Herstellung, insbesondere der Materialauswahl, werden wichtige Weichenstellungen für ein mangelfreies Produkt geschaffen.
  • Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) an Betriebe – Dieses Gesetz enthält wichtige Vorschriften mit detaillierten Pflichten der Unternehmen bei Produktion, Mitarbeiteranweisungen, Endkontrolle und Krisenmanagement bei fehlerhaften Produkten.
  • Rückruf- und Umrüstaktionen – Wenn ein fehlerhaftes Produkt in den Verkehr gelangt ist, trifft das jeweilige Unternehmen umfassende Verpflichtungen zum Schutz der Verbraucher wie Verbraucherwarnung, Rückrufaktionen und Sicherstellung mangelfreier Produktion.
  • Verkehrssicherungspflichten des Unternehmers – Wir beraten Unternehmen umfassend über ihre Pflichten bei Konstruktion, Fabrikation, Instruktion und Produktbeobachtung.
  • Fragen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) – Dieses Gesetz legt eine verschuldensunabhängige Haftung von Unternehmen für fehlerhafte in den Verkehr gebrachte Produkte fest und sieht Schadensersatzansprüche von Verbrauchern direkt gegen diejenigen Unternehmen vor, die das fehlerhafte Produkt produziert und in den Verkehr gebracht haben.

Ein Schwerpunkt von Bergerhoff Rechtsanwälte ist die Unterstützung insbesondere mittelständischer Unternehmen beim Auftreten von Produktmängeln. Wir wissen kennen aus der Praxis die Probleme, die das Auftreten von Produktmängel für Unternehmen mit sich bringen können und welche rechtliche Unterstützung Unternehmen brauchen, die wegen Produktfehlern auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Wir beraten Sie ad hoc über die erforderlichen Maßnahmen, falls ein bereits vertriebenes Produkt Mängel aufweist, und vertreten Sie vor Gericht bei Schadensersatzansprüchen von Kunden oder Verbrauchern. Dabei versuchen wir in Streitfällen bereits im Vorfeld eines Prozesses stets, alle Möglichkeiten einer gütlichen Einigung herauszufinden und umzusetzen.