Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht

Immobilen werden vermietet, in Deutschland gibt es über 40 Millionen Mietverhältnisse über Räume. Angefangen damit, dass viele selbst Mieter einer Wohnung sind oder einer – etwa geerbte – Wohnung vermieten, bis dahin, dass Immobilien als Kapitalanlage zu Renditezwecken vermietet werden, die rechtliche Lage bei Mietverhältnissen, sowohl für Gewerbe als auch insbesondere für Wohnraum, ist kompliziert und, speziell im Wohnraummietrecht, mit sozialem Mieterschutzgesichtspunkten überlagert. Es ist daher, ähnlich wie im Arbeitsrecht, im Einzelfall nicht einfach, die jeweiligen Rechte des Mieters oder des Vermieters zu bestimmen und festzulegen. Wir beraten sowohl Mieter als auch Vermieter von Wohnraum oder Gewerberäumen, angefangen beim Abschluss der Mietverträge über die Begleitung des Mietverhältnisses für den Fall des Auftretens von Problemen, bis hin zur Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen aller Art.

Bei Immobilientransaktionen überprüfen wir für den Käufer die Vermietungssituation der Immobilie, und zwar abhängig davon, ob der Käufer sich von den Mietverhältnissen lösen will oder ob er die Immobilie gerade wegen der Mietverhältnisse zu erwerben beabsichtigt; auf ihre Laufzeit, rechtliche Risiken, die in den jeweiligen Mietverträgen liegen können, und Möglichkeiten einer Auflösung, insbesondere auch in den Fällen des Erwerbs vom Insolvenzverwalter oder aus der Zwangsversteigerung.

Wir kümmern uns um Streitigkeiten bei den Nebenkosten, die mittlerweile ca. 40 % der jeweiligen Miete erreichen, Rechtsproblemen, die sich aus einer beabsichtigten Untervermietung oder einen Verstoß gegen ein Konkurrenzschutzverbot ergeben, Problemen hinsichtlich des Zustands der Mieträume beim Auszug des Mieters wie zum Beispiel unterlassenen Schönheitsreparaturen, bis hin zu Fragen der Umsatzsteuer.

Im Wohnungseigentumsrecht beraten wir von der Aufteilung einer Immobilie in Wohnungseigentum an sowohl einzelne Eigentümer in ihrem Rechtsverhältnis zur Gemeinschaft als auch die Gemeinschaft in ihrem Rechtsverhältnis zu einzelnen Eigentümern, den oder die Bauträger, die die Eigentumswohnungsimmobilie errichtet oder saniert haben, Verwalter bei ihrer alltäglichen Tätigkeit, alles im Hinblick darauf, das das Wohnungseigentumsgesetz teilweise recht komplizierte Regelungen zwingender Art enthält und es im Einzelfall nicht einfach ist, einen gültigen Beschluss fassen zu können.

Wir führen Anfechtungsprozesse oder verteidigen uns gegen solche, wir versuchen, Sanierungsvorhaben der Gemeinschaft auch gegen unwillige Miteigentümer durchzusetzen und die Sonderumlagen beizutreiben, prüfen Jahresabrechnungen und die Beschlüsse dazu, beraten letztlich auch dahin, wie die Gemeinschaft sich eines Miteigentümers entledigen kann, der das Hausgeld nicht bezahlt.

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Oliver Behre
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht