Kommunalberatung, Kommunalabgaben

Wir betreuen Kommunen und Landkreise sowohl in kommunal- und kommunalabgabenrechtlichen Fragen als auch in allen sonstigen öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Fragen, die in der kommunalen Praxis anfallen. Insofern ist die Kommunalberatung eine Querschnittsmaterie, die eigentlich alle Rechtsbereiche von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilrecht umfasst. Herr Friege fungiert insofern als erster Ansprechpartner und leitet Sie im Bedarfsfall an den zuständigen Bearbeiter bei uns weiter. Durch unsere Spezialisten in den verschiedenen Rechtsgebieten, können wir auch komplexe Verfahren im Team bearbeiten. Wir kooperieren darüber hinaus im Bedarfsfall eng mit einer renommierten Erfurter Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die ebenfalls in der Kommunalberatung aktiv ist.

Eine sehr spezifische Materie ist das Kommunalabgabenrecht (Gebühren, Anschluss- und Ausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge). Hier sind wir sowohl auf der kommunalen Seite für Kommunen oder Verbände als auch auf der Seite der Beitrags- und Gebührenzahler tätig. Kommunale Körperschaften vertreten wir nicht nur im Rahmen von Widerspruchs- und Gerichtsverfahren gegen Gebühren- und Beitragsbescheide, sondern auch bei der Erstellung von Abgabenbescheiden oder auch der Aufstellung der Abgabensatzungen.

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Arne Friege
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Dewaldt