Familienrecht

Eheliche und auch nichteheliche Lebenspartnerschaften enden häufig nicht so harmonisch, wie sie begonnen haben. Dennoch bzw. gerade aus diesem Grund besteht in der Regel Klärungsbedarf bezüglich verschiedener Folgesachen, insbesondere

  • der Vermögensauseinandersetzung,
  • dem Zugewinnausgleich,
  • dem Versorgungsausgleich,
  • dem Ehegattenunterhalt,
  • dem Kindesunterhalt,
  • dem Sorgerecht und dem Umgang bezüglich der gemeinsamen Kinder.

Um hier eine – erfahrungsgemäß meist für alle Beteiligte belastende – langwierige und kostenintensive streitige Auseinandersetzung zu vermeiden, sind wir bestrebt, die im Zusammenhang mit einer Trennung und einer etwaig folgenden Scheidung jeweils klärungsbedürftigen Folgesachen möglichst einvernehmlich, gegebenenfalls im Rahmen einer Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln.

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung einer für den jeweiligen Fall, insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht geeigneten Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung und begleiten sie über den Abschluss einer solchen Vereinbarung hinaus bis hin zur Beendigung des – zumindest für Ehegatten – erforderlichen gerichtlichen Scheidungsverfahrens.

Mitunter empfiehlt es sich, zumindest einzelne Folgesachen bereits vor Beginn bzw. während einer Ehe  im Rahmen eines Ehevertrages zu regeln. Wir prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Abschluss eines Ehevertrages für Sie sinnvoll ist und erarbeiten für Sie einen auf Ihre individuellen Verhältnisse zugeschnittenen Vertrag.

Doch auch für die – leider nicht immer vermeidbaren – streitigen familiengerichtlichen Auseinandersetzungen stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Rahmen der gerichtlichen Verfahren selbstverständlich unterstützend zur Seite.

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Bert Krenzer
Fachanwalt für Familienrecht