Erbrecht

Das Privatvermögen der Deutschen und somit auch die zu vererbende Nachlassmasse haben sich während der zurückliegenden Jahre stetig erhöht. Allein das Geldvermögen der privaten Haushalte hat sich während der letzten 20 Jahre mehr als verdreifacht. Auch die Anzahl der sog. Patchworkfamilien ist während der vergangenen Jahre nicht unerheblich angestiegen.

In Anbetracht dieser Umstände stellt die gesetzliche Erbfolge häufig nicht die optimale Lösung dar und die im Falle des Vorhandenseins mehrerer Erben erforderliche Erbauseinandersetzung führt nicht selten zu erheblichen Schwierigkeiten für und Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen.

Insbesondere für Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen des Erblassers ist es regelmäßig sinnvoll, zum Schutz des Unternehmens bzw. zur Vermeidung unnötiger Steuerbelastungen der Erben Regelungen für den Todesfall, aber auch Regelungen bereits zu Lebzeiten zu treffen.

Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen (z.B. Testamente und Erbverträge) aber auch bei Regelungen und Verfügungen bereits zu Lebzeiten und versuchen hierbei für Sie und Ihr Unternehmen durch die enge Zusammenarbeit unserer Erb-, Gesellschafts- und Steuerrechtsanwälte eine möglichst optimale Lösung zu finden.

Nach Eintritt eines Erbfalls unterstützen wir Sie bei der Abwicklung der Nachlassangelegenheit, der Auseinandersetzung bestehender Erbengemeinschaften sowie der Durchsetzung von Erb-, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Wir sind hierbei grundsätzlich bestrebt, streitige Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden, vertreten Ihre rechtlichen Interessen erforderlichenfalls jedoch selbstverständlich auch im Rahmen gerichtlicher Verfahren.

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Bert Krenzer
Fachanwalt für Familienrecht