Arzthaftungsrecht

Auch wenn für den Arzt seit jeher gilt: „Salus aegroti suprema lex“ und „Primum non nocere“ zu Deutsch: „das Heil des Kranken ist das oberste Gesetz“ und „zuerst einmal nicht schaden“, werden diese hehren Ziele gerade in Zeiten zunehmender Ökonomisierung und Kostenoptimierung der medizinischen Versorgung, wie bereits die hohen Zahlen erkannter Behandlungsfehler zeigen, gleichwohl nicht selten verfehlt. Denn eine andere Binsenweisheit gilt wie für jeden anderen Berufsstand auch für die Ärzteschaft: irren ist menschlich, auch wenn dieses Eingeständnis im Medizinbetrieb häufig einem Tabubruch gleichkommt.

Dabei kennen wir beide Seiten der Medaille, wenn wir engagiert dabei helfen, Ansprüche wegen Verstößen gegen ärztliche Pflichten durchzusetzen und solche Ansprüche abzuwehren und Ärzte in staatsanwaltschaftlichen und berufsrechtlichen Verfahren verteidigen.

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