Neue Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen ab 2014

Rechtsanwalt Friege

01.11.2013

Seit dem 01.01.2014 gelten die folgenden Schwellenwerte für EU-weite Ausschreibungen:

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge staatlicher Vergabestellen: von 130.000 EUR auf 134.000 EUR;
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger Vergabestellen: von 200.000 EUR auf 207.000 EUR;
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern und für Aufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit: von 400.000 EUR auf 414.000 EUR;
  • Bauaufträge: von 5.000.000 EUR auf 5.186.000 EUR.

Es handelt sich dabei um Nettobeträge ohne Umsatzsteuer.

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