Maklerprovision zahlt künftig der Vermieter?

Dr. Frank Halfpap

13.01.2015

Die Bundesregierung hat sich am 22.09.2014 auf neue Regelungen im Miet- und Wohnungsvermittlungsrecht geeinigt, die das sogenannte Bestellerprinzip vorsehen. Nachdem beschlossenen Gesetzentwurf soll ein Makler von einem Wohnungssuchenden nur dann eine Provision verlangen können, wenn er vom Wohnungssuchenden einen schriftlichen Suchauftrag erhalten und der Makler nur zu diesem Zweck einen Auftrag von einem Vermieter eingeholt hat. Praktisch dürfte das dazu führen, dass grundsätzlich der Vermieter die Maklerprovision zahlen wird. Allerdings ist das Gesetz noch nicht in endgültiger Fassung beschlossen, und deshalb auch noch nicht veröffentlicht oder in Kraft getreten. Dies soll aber bis Mitte 2015 erfolgen.

 

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